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Verhaltenskodex der Firmen Dr. Fritsch GmbH & Co. KG, Dr. Fritsch Sondermaschinen GmbH und Dr. Fritsch Machines & Powders Pvt. Ltd.

EINORDNUNG UND GÜLTIGKEITSBEREICH

Wir bekennen uns zur Einhaltung der rechtlich gültigen Vorschriften und internationaler Übereinkommen. Die Einhaltung von Recht und Gesetz ist Grundvoraussetzung für langfristigen Erfolg wie wir ihn mit unseren Leitlinien in verschiedenen Ausrichtungen definiert haben:

  • Wir streben danach unseren Erfolg langfristig zu sichern;
  • Wir entwickeln neue Technologien und Produkte und verpflichten uns dem Fortschritt;
  • Gemeinsam mit unseren Kunden und Lieferanten bilden wir eine starke Gemeinschaft, die von gegenseitigem Respekt und Fairness getragen wird;
  • Wir verhalten uns umweltbewusst und tragen durch neue Produktentwicklungen aktiv zur Verbesserung der Umwelt bei;
  • Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt unseres Handelns;
  • Wir bauen unser Kerngeschäft aus und erschließen stetig neue Geschäftsfelder;
  • Unsere Mitarbeitenden sind unser wichtigstes Kapital, Ihre Weiterentwicklung sichert unsere Zukunft;
  • Wir streben nach Exzellenz. Dazu arbeiten wir strikt nach unseren Standards uns sichern eine gleichbleibende hohe Qualität.

Der Kodex gilt ausnahmslos in allen Bereichen der Dr. Fritsch GmbH & Co. KG, der Dr. Fritsch Sondermaschinen GmbH und Dr. Fritsch Machines & Powders Pvt. Ltd.

EINHALTUNG DER MENSCHENRECHTE UND SCHUTZ DER GESUNDHEIT

Wir verpflichten uns, die Menschenrechte anzuerkennen und uns in vollem Maße für die Einhaltung im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den Grundsätzen der Vereinten Nationen zu Arbeits- und Menschenrechten einzusetzen. Dieses Bekenntnis bedeutet auch, dass wir eine Sorgfaltspflicht innerhalb unserer Geschäftsbeziehungen und Lieferkette anerkennen und dieser bestmöglich nachkommen.

BELÄSTIGUNG UND ZWANGSARBEIT

Wir verurteilen jede Form von physischer, psychischer, verbaler und sexueller Drohung, Belästigung oder Missbrauch. Weiterhin verurteilen wir den Einsatz von körperlicher Bestrafung und Zwangsarbeit[1]. Jede Arbeit muss freiwillig sein, und es muss die Möglichkeit bestehen, das Beschäftigungsverhältnis beenden zu können.

DISKRIMINIERUNG UND CHANCENGLEICHHEIT

Die Diskriminierung unserer Mitarbeiter aufgrund von Geschlecht, Alter, Nationalität, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, sozialer oder ethnischer Herkunft, Behinderung oder sexueller Ausrichtung wird nicht toleriert.[2]

MEINUNGSFREIHEIT UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT UND VEREINIGUNGSFREIHEIT

Wir gewähren das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie Meinungsfreiheit. Des Weiteren erkennen wir das Recht auf Vereinigungsfreiheit unserer Mitarbeiter an. Darunter fällt auch das Recht, Interessensgruppen im Sinne der nationalen Gesetzgebung zu bilden und die Interessen wahrzunehmen.[3]

ARBEITSZEITEN UND FAIRE ENTLOHNUNG

Wir halten uns an die höchst zulässigen Arbeitszeiten. Die Löhne und Sozialleistungen entsprechen den gesetzlichen Standards und erfüllen geltende Gesetze und Bestimmungen. Die Vergütungen und Sozialleistungen entsprechen mindestens den nationalen und lokalen gesetzlichen Standards, Bestimmungen oder Vereinbarungen. Die jeweils anwendbaren Regelungen zur Arbeitszeit und Urlaub werden eingehalten.

KINDERARBEIT

Wir verurteilen jede Art von Kinderarbeit[4]und halten mindestens die örtlichen Rechtsvorschriften bezüglich der festgelegten Altersgrenze ein. Sofern wir in unserer Lieferkette von Verdachtsmomenten zu Kinderarbeit erfahren, ist dies unverzüglich an die Geschäftsleitung zu melden.

GESUNDHEIT & ARBEITSSICHERHEIT

Die Vermeidung von Gefahren am Arbeitsplatz sowie ein hohes Maß an Arbeitssicherheit ist für uns essenziell. Die Wahrung der Gesundheit unserer Mitarbeiter ist unsere oberste Pflicht. Wir gewähren einen gesicherten und gesundheitsbedachten Arbeitsplatz bzw. ein ebensolches Arbeitsumfeld, um Unfälle und Verletzungen im Vorfeld möglichst zu vermeiden.[5]

NOTFALLVORSORGE

Die Mitarbeiter erhalten regelmäßige Schulungen und Sicherheitsunterweisungen sowie Informationen über das Verhalten in Notfällen.

ETHISCHES GESCHÄFTSVERHALTEN

FAIRER WETTBEWERB UND BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION

Wir verpflichten uns zu einem fairen Wettbewerb und der Einhaltung aller geltenden Antikorruptions- und Kartellgesetze.

Bestechungsgeschenke oder -gelder, sowie anderweitige unzulässige Geldzuwendungen Zahlungen, welche dem Zweck der Auftragsgewinnung oder -sicherung dienen, werden nicht gebilligt.

Dies gilt auch für nicht monetäre Geschenke, die über das allgemein übliche Maß der persönlichen Wertschätzung hinausgehen.

Innerhalb der Firmen der Dr. Fritsch Gruppe sind sämtliche Zuwendungen bei der Geschäftsleitung zu melden, die dann im Einzelfall über den Umgang damit entscheidet. Verderbliche Geschenke werden dann in der Regel für alle Mitarbeiter zugänglich in den Küchen verteilt. Alle anderen werden in der Regel im Geschäftsleitungssekretariat gesammelt und bei passender Gelegenheit für einen sozialen Zweck verwendet. Hiervon ausgenommen sind lediglich Werbeartikel von geringem Wert (Kugelschreiber, Kalender etc.).

VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN

Wir und unsere Geschäftspartner treffen Entscheidungen auf Basis sachlicher Erwägungen und lassen sich dabei nicht in unzulässiger Weise von persönlichen Interessen leiten. Sollten wir dennoch Kenntnis von einem potenziellen Interessenskonflikt erlangen, ist umgehend die Geschäftsleitung zu informieren bzw. ist der Interessenkonflikt offen zu legen.

SCHUTZ VON INFORMATIONEN UND GEISTIGEM EIGENTUM

Wir schützen vertrauliche Informationen und respektieren geistiges Eigentum; Technologie- und Know-how-Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundeninformationen, Geschäftsgeheimnisse und nicht-öffentliche Informationen geschützt sind.

NACHHALTIGKEIT

UMWELTSCHUTZ

Der effiziente Einsatz von Energie, Wasser, Rohstoffen, die Vermeidung von Abfällen und Emissionen sowie die Förderung von Biodiversität sind Teil unseres Leitbildes. Wir arbeiten stetig daran, negative Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren und unsere Umweltleistung zu verbessern. Dies ist ein Mitentscheidungskriterium bei unseren Investitionen und Produktentwicklungen.

LIEFERKETTE

Wir fordern auch von Lieferanten entweder die Grundsätze dieses Verhaltenskodex einzuhalten oder einen gleichwertigen Verhaltenskodex anzuwenden. Wir behalten uns vor, die Einhaltung des Verhaltenskodex zu überprüfen, beispielsweise in Form von Fragebögen, Bewertungen und Audits. Wenn wir von Verstößen Kenntnis erhalten, arbeiten wir gemeinsam mit dem Lieferanten an deren Beseitigung bzw. beenden die Geschäftsbeziehung, sollte dies nicht in einem angemessenen Zeitraum gelingen. Das erwarten wir von unseren Partnern in gleicher Weise innerhalb ihrer Lieferkette.

KONFLIKTMINERALIEN

Wir ergreifen mit der erforderlichen Sorgfalt Maßnahmen, um sicher zu stellen, dass in unseren Produkten keine Konfliktmineralien verwendet werden. Ziel ist es einer potentiellen Unterstützung von Menschenrechtsverletzungen, Korruption und Finanzierung von bewaffneten Konflikten oder Ähnlichem vorzubeugen. Dazu sind wir mit unseren direkten Lieferanten von möglichen Konfliktmineralien (wie z.B. Gold, Zinn, Tantal und Wolfram) in regelmäßigem Austausch.

 


[1] ILO-Konventionen 29 und 105 

[2] ILO-Konventionen 111

[3] ILO-Konventionen 87, 98, 135 und 154

[4] ILO-Konventionen 79, 138, 142 und 182

[5]Vgl. ILO Arbeits- und Sozialstandards (ILO Guidelines on Occupational Safety and Health); Richtlinie der IAO zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz; die SA 8000 Social Accountability oder die ISO 45001 Arbeitsschutzmanagementsystem, etc.